Aktuelle Hygieneregeln

Update 17. Februar 2022

Neue Ausnahmen seit dem 17.02.2022

Zugang zu den Sportstätten

Für die eigene Sportausübung in allen Sportanlagen gilt die 3G- Regelung. Kinder unter 14 Jahren oder minderjährige Schüler*innen stehen getesteten Personen gleich.

Außerhalb der eigenen Sportausübung (Begleitpersonen etc.) gilt die 2G-Regelung. Kinder unter 14 Jahren oder minderjährige Schüler*innen stehen geimpften Personen gleich.

Weiterhin gilt man nur noch 3 Monate nach der Corona-Erkrankung als genesen. Es gilt der Tag, an dem die Erkrankung labortechnisch festgestellt wurde.

Testnachweis: ein PCR Test der höchstens 48 Stunden, Schnelltest der höchstens 24 Stunden alt ist. Selbsttest sprechen sie bitte mit ihrer Übungsleiter*in/Trainer*in ab.

Maskenpflicht: Weiterhin gilt Maskenpflicht überall, außer bei der Sportausübung. Kinder unter 6 Jahren sind von der Maskenpflicht ausgenommen.

Außerdem erweitert sich die Kapazitätbeschränkung bei den Schulturnhallen.

Update 15. Dezember 2021

Änderung in der 15. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung

  • Mit der ab 15.12.2021 eingetretenen und gültigen Änderung der 15. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (BayIfSMV) gilt für den Zugang zu Sportstätten unter freiem Himmel zukünftig statt der 2G-plus-Regelung generell nur noch die 2G-Regelung.
  • Alle Dreifach-Geimpften benötigen ab dem 15. Tag nach der Auffrischungsimpfung keinen zusätzlichen Testnachweis mehr und haben damit Zugang zu allen Sportstätten – inne wie außen
  • Für Zuschauerinnen und Zuschauer bei Sportveranstaötungen gilt weiterhin die 2G-plus-Regel.
  • Die Ausnahmeregelung für ungeimpfte Jugendliche zwischen 12 Jahren und 3 Monatenund unter 18 Jahren wurde bis winschließlich 12. Januar 2022 verlängert. D.h. Kinder und minderjährige Schülerinnen und Schüler, die regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbesuchs unterliegen, können weiterhin Sport ohne weitere Test-/Nachweispflicht betreiben.

Update 24. November 2021

Noch immer haben wir die  Krankenhaus-Ampel-Stufe Rot. Aufgrund der neuen Rechtsgrundlage, gilt seit dem 24.11.2021 die 15. Bayrische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung. Somit gilt die 2G plus Regelung (also Zutritt nur für Geimpfte oder Genesene mit zusätzlichem negativen Testergebnis) für Sport- und Freizeiteinrichtungen in geschlossenen Räumen.

Folgende Testungen sind möglich:

1. Eines PCR-Test, PoC-PCR-Test oder ein Test mittels weiterer Methoden der Nukleinsäureamplifikationstechnik, der vor höchstens 48 Stunden durchgeführt wurde,

2. Ein PoC-Antigentests, der vor höchstens 24 Stunden durchgeführt wurde, oder

3. Ein vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte zugelassenen, unter Aufsicht vorgenommenen Antigentests zur Eigenanwendung durch Laien (Selbsttests), der vor höchstens 24 Stunden durchgeführt wurde, zu erbringen, der im Übrigen den Bestimmungen der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung entspricht. Bei der Möglichkeit eines Selbsttests, informieren sie sich bitte bei ihrer/m Übungsleiter*in oder Trainer*in, ob es möglich ist und wie es gehandhabt wird, für diese Sportstunde.

Ausnahmen gibt es auch wieder. Getesteten Personen stehen gleich mit:

1. Kinder bis zum sechsten Geburtstag,

2. Schülerinnen und Schüler, die regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbesuchs unterliegen,

3. noch nicht eingeschulte Kinder.

Allgemein:

Weiterhin gilt: das Tragen einer FFP-2-Maske ist verpflichtend; eine medizinische Maske ist nicht mehr ausreichend (Kinder zwischen dem sechsten und 16. Geburtstag müssen “nur” eine medizinische Gesichtsmaske tragen)! Die Maske darf während des Trainings/ der Übungen abgenommen werden.

Da wir als Verein für die Einhaltung der Vorschriften (Einhaltung der notwendigen Schutz- und Hygienemaßnahmen sowie die Prüfung notwendiger Testungen bzw. Nachweise) verantwortlich sind möchten wir Sie bitten, diese neuen Regelungen ab sofort einzuhalten. Ansonsten sind wir gezwungen von unserem Hausrecht Gebrauch zu machen.

Bitte unterstützt unsere Übungsleiter*innen und Trainer*innen und zeigt eure Bescheinigungen vor.

Einige Stunden finden nicht in Präsenz statt, sondern über Zoom, Information weiter unten auf der Startseite.